Anzeige: Dies ist ein bezahlter Gastartikel von flightright.de über Deine Rechte bei Flugverspätungen oder -ausfällen.
Eins sei von vornherein klar gestellt: Flugverspätungen, -annullierungen oder -umbuchungen können immer vorkommen. Seien sie wetterbedingt, durch Sicherheitsprobleme begründet oder aber durch einen Streik ausgelöst. Am besten bleibst Du ganz ruhig und erkundigst Dich zunächst detailliert nach den genauen Umständen und Gründen, denn davon hängt ab, ob Du Anspruch auf eine Entschädigung hast.
Gründe für Flugprobleme ermitteln
Zunächst ist die Frage zu klären, warum es Probleme mit dem Flug gibt, denn davon hängt alles Weitere ab. Die Airlines berufen sich hier gern auf höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände, was einen Anspruch Entschädigungsleistung verhindern würde. Dies trifft insbesondere zu, wenn das Wetter verrückt spielt oder andere Naturereignisse, wie zum Beispiel die Aschewolke nach einem Vulkanausbruch, einen sicheren Flug oder Landung nicht ermöglichen, Flughäfen oder Lufträume gesperrt werden. Aber auch Streiks des Boden-, Flughafen- oder Airline-Personals fallen in diesen Bereich, denn die Fluggesellschaft hat keinen Einfluss darauf. In diesen Fällen hast Du zwar keinen Anspruch auf Entschädigung, aber Du musst im Flughafen versorgt werden. Wichtig ist, dass Du Dich zur angegebenen Zeit am Check-In eingefunden hast und eine Reservierung vorweisen kannst – auch wenn Du schon über die Verspätung Bescheid wusstest.
Flugverspätung – und jetzt?
Am Schalter der betreffenden Airline wirst Du zum einen über die Gründe der Verspätung informiert, zum anderen über die weitere Entwicklung. Ist es dort zu voll und Du hast Internetzugang, hilft die Website sicher weiter. Ab einer Verzögerung von zwei Stunden hast Du Anspruch auf kostenlose Getränke, Essen und Telefonate. Nach EU-Fluggastrechteverordnung staffelt die Ansprüche folgendermaßen nach Entfernung und Verspätungsdauer:
- Entfernung unter 1.500 km - ab zwei Stunden Verspätung - kostenlose Verpflegung
- Entfernung unter 3.500 km - ab drei Stunden Verspätung - kostenlose Verpflegung, kostenloser Kontakt zu Angehörigen
- Entfernung über 3.500 km - ab vier Stunden Verspätung - kostenlose Verpflegung und notfalls Hotelunterbringung
- Ab fünf Stunden Verspätung - Rücktrittsrecht mit voller Flugpreiserstattung
- Verspätung bis zum nächsten Tag - Hotelübernachtung sowie Kontakt zu Angehörigen
Die Fluggesellschaft wird versuchen, so schnell wie möglich einen Ausweichflug zu organisieren, deswegen ist es wichtig, trotz angekündigter Verspätung pünktlich am Flughafen zu sein.
Umbuchungen und Annullierungen
Sobald eine Umbuchung im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt, wenn zum Beispiel aus Kostengründen kleinere Flugzeuge als geplant eingesetzt werden, entsteht ein Anspruch auf Entschädigungsleistung. Gleiches gilt für Annullierungen, bei denen die Airlines verpflichtet sind, so schnell wie möglich einen Flugersatz zu besorgen. Auch hier gilt, dass Du unabhängig vom Grund für die Umbuchung oder Streichung des Fluges bei Verspätung des Abfluges am Flughafen versorgt werden musst. Außerdem entsteht ein Recht auf Schadenersatz, wenn keine höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände vorliegen. Auch dieser staffelt sich nach den geplanten Flugkilometern:
- Bis 1.500 km und ab drei Stunden Verspätung - 250 Euro
- Zwischen 1.500 und 3.500 km und ab drei Stunden Verspätung - 400 Euro
- Ab 3.500 km und drei Stunden Verspätung - 600 Euro
Es ist also wichtig, dass Du zum einen pünktlich am Flughafen und am Check-In eintriffst, Dich sofort über die Gründe der Verspätung und die weitere Entwicklung erkundigst – und dann in Ruhe abwartest.
Schadenersatzanspruch – was ist zu tun?
Wenn Du Dich nicht selbst mit dem Thema auseinandersetzen möchtest, erkundigst Du Dich bei speziellen Dienstleistern, wie zum Beispiel flightright.de. Dort findest Du zum einen den Entschädigungsrechner, der Dir sofort Auskunft über mögliche Ansprüche gibt, zum anderen kannst Du diesen Dienstleister mit der Abwicklung beauftragen. Damit hättest Du auf Deiner Tour den Rücken frei, denn der lästige Schriftverkehr wird von flightright.de übernommen, bis die Ansprüche durchgesetzt sind. Diese Dienstleister werden erfolgsabhängig bezahlt, so dass Du unter dem Strich aus der ganzen Misere noch eine Aufstockung der Reisekasse mitnehmen kannst – ohne Dich selbst darum kümmern zu müssen.
Fazit: Sicherheit geht vor
Auch wenn Du keinen Schadenersatzanspruch hast, weil zum Beispiel ein Unwetter Deinen Flug verzögert, die Hauptsache ist doch, dass Du gesund und sicher an Dein Ziel kommst. In jedem Fall hilft Ruhe und Besonnenheit, diese Ärgernisse und manchmal auch widrigen Umstände gut zu überstehen. Denn eins ist klar: Die Sicherheit der Fluggäste geht immer vor.
Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Flightright entstanden.